Gutachten zum Vorliegen eines Insolvenzgrundes

Der Eintritt einer Krise erfordert von den Entscheidungsträgern erhöhte Sorgfaltspflichten.

Bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (z.B. AG, GmbH, GmbH & Co. KG etc.) besteht sogar die gesetzliche Verpflichtung, mit dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung sofort den Insolvenzantrag zu stellen. Die Missachtung dieser Pflicht kann zu empfindlichen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sanktionen führen.

Auch der Eintritt einer drohenden Zahlungsunfähigkeit erfordert ein unverzügliches Handeln, um keine Nachteile zu erleiden bzw. Chancen zu wahren. So kann ein Schutzschirmverfahren nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit beantragt werden. Wandelt sich die drohende in eine bestehende Zahlungsunfähigkeit um, kann dieses Sanierungsinstrument mit seinen Vorteilen nicht mehr genutzt werden.

Deshalb ist es für Sie als Unternehmer erforderlich, eine präzise Aussage zu erhalten, in welchem Krisenstadium sich das Unternehmen aktuell befindet.

Der Eintritt der insolvenzrechtlichen Krise (drohende Zahlungsunfähigkeit, bestehende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung) ist nur bedingt aus den Geschäftsbüchern ablesbar.

Wir helfen Ihnen mit unserem Spezialwissen. Sie erhalten ein rechtsverbindliches Gutachten zur Frage, ob die insolvenzrechtliche Krise bereits eingetreten ist. Damit erlangen Sie Rechtssicherheit und wissen im Anschluss, wie Sie sich zu verhalten haben, um Schaden von sich und dem Unternehmen abhalten können.