So funktioniert das Schutzschirmverfahren:
Ein Überblick

Das neu geschaffene Schutzschirmverfahren hat den Zweck, dass ein Unternehmen sich unter besonderen rechtlichen Schutz begeben kann, um die drohende Insolvenz innerhalb eines Zeitraumes von maximal drei Monaten selbst abzuwenden. Der Schutzschirm wirkt bildlich gesprochen wie eine „Käseglocke“. Damit werden Einflüsse von außen, welche sich negativ auf die Sanierung auswirken, abgeblockt.

Das Schutzschirmverfahren kann nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit eingesetzt werden. Diese Privilegierung besteht für maximal drei Monate. In dieser Zeit ist das Unternehmen frei von Vollstreckungsmaßnahmen und kann über sein Vermögen weiterhin frei verfügen. Durch das Gericht wird lediglich ein vorläufiger Sachwalter, jedoch kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Im Gegensatz zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat ein vorläufiger Sachwalter nur eine überwachende Funktion. Das Unternehmen hat das Recht, den vorläufigen Sachwalter selbst zu bestimmen, soweit er die fachliche und persönliche Qualifikation besitzt.

Innerhalb des dreimonatigen Zeitraumes besteht für das Unternehmen die Möglichkeit, das erarbeitete Sanierungskonzept mit den Gläubigern abzustimmen und eine Einigung zu erzielen. Wird das Sanierungskonzept von den Beteiligten einvernehmlich getragen, ist die Krise beendet und damit die drohende Insolvenz abgewendet.

Scheitert die einvernehmliche Einigung mit den Gläubigern oder sind tiefgreifendere Sanierungsmaßnahmen erforderlich (z.B. Teilbetriebsschließungen), folgt unmittelbar die Einleitung eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung.

Mit der gerichtlichen Anordnung eines Schutzschirmes behält die Geschäftsleitung die volle Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über das Vermögen des Unternehmens (sog. vorläufige Eigenverwaltung).

Nach außen hin kann die Einleitung des Schutzschirmverfahrens „geheim“ gehalten werden, da keine öffentliche Bekanntmachung des Verfahrens durch das Gericht erfolgt. Auch bei einer Offenlegung des Schutzschirmverfahrens gegenüber Gläubigern/Geschäftspartnern ist eine große positive Resonanz in der Praxis festzustellen, da die Sanierung und nicht die Zerschlagung des Unternehmens im Focus steht.

Erfolgreiche Schutzschirmverfahren zeichnen sich durch eine frühzeitige Planung und Vorbereitung der zu treffenden Maßnahmen aus. Im Idealfall hat das Unternehmen das Sanierungskonzept bereits mit fachkundiger Hilfe vor Einleitung des Schutzschirmverfahrens erstellt. Dieses sieht unter anderem vor, welche konkreten Maßnahmen mit den Mitteln der Insolvenzordnung umzusetzen sind. Damit wissen die Gläubiger schon im Vorfeld, mit welchen Einschnitten (z.B. Kapitalschnitt) sie beim Scheitern einer Einigung im Rahmen des Schutzschirmverfahrens zu rechnen haben. Dies erhöht die Einigungsbereitschaft aller Beteiligten. Der Insolvenzstresstest bildet dabei die Basis für eine erfolgreiche Restrukturierung.