Der ESUG–Schutzschirm: Die Chance zur nachhaltigen Restrukturierung

In einer Krise ist die grundlegende Restrukturierung das einzige Mittel, um ein endgültiges Scheitern zu verhindern – doch in aller Regel ist diese gerade dann nicht finanzierbar.

In dieser Situation bietet das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das am 1. März 2012 in Kraft trat, einen Ausweg. Es ist die große – und allerdings auch die letzte – Chance, die Regelinsolvenz und die damit häufig einhergehende Zerschlagung des Unternehmens zu verhindern. In Eigenverwaltung und unter weitgehenden Schutzprivilegien durch den Gesetzgeber hat der Unternehmer die Möglichkeit, das Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen.

Deswegen ist das Schutzschirmverfahren auch für den Unternehmer persönlich eine sehr attraktive Perspektive, da er selbst am Ruder bleibt und weiterhin das volle Vertrauen von Kunden, Lieferanten, Partnern und Mitarbeitern genießt. Darüber hinaus bleibt das beruhigende Gefühl zu wissen, dass alle Chancen für den Erhalt des Unternehmens genutzt wurden. Denn – wie die meisten der über 200 von uns begleiteten Restrukturierungsfälle (Insolvenzplanverfahren) zeigen – mit dem richtigen Partner an der Seite des Unternehmers ist das ESUG ein extrem effektives Werkzeug für die erfolgreiche Sanierung.

Die entscheidenden Voraussetzungen sind die frühzeitige Befassung mit dem Thema, das Ergreifen der Initiative und ein erfahrener, loyaler Partner an der Seite des Unternehmers.