Insolvenzspezifische Rechtsberatung
Regelmäßig machen Insolvenzverwalter Ansprüche gegenüber den Geschäftspartnern des insolventen Unternehmens geltend. Hierbei handelt es sich überwiegend um insolvenzrechtliche Anfechtungsansprüche, bei denen der Verwalter die Rückgewähr von Zahlungen, Rückabtretung etc. fordert.
Die Beantwortung der Frage nach dem Vorliegen von insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen, ebenso wie die sonstigen regelmäßig anzutreffenden Haftungsansprüche gegen die Geschäftsführer und Gesellschafter erfordert eine spezielles juristisches Know-how, das nur in der Praxis gesammelt werden kann.
Als Fachanwälte mit langjähriger Erfahrung in der Insolvenzverwaltung verfügt die Kanzlei Andrew Seidl Rechtsanwälte über eine ausgezeichnete Expertise in der Beurteilung von anfechtungsrelevanten Sachverhalten.
Nutzen Sie unser Spezialwissen, um eine Inanspruchnahme bestmöglich abwehren zu können.
Mit den üblichen „Bord-Mitteln“ werden Sie sich nicht gegen die Anfechtungsspezialisten wehren können.