Die reformierte Insolvenzordnung erlaubt bereits seit 1999 eine eigenverwaltete Sanierung in der Insolvenz. Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) hat der Gesetzgeber den Spielraum für den Unternehmer noch einmal deutlich erweitert.
Leider sind die Chancen, die der Gesetzgeber damit zur Sanierung geschaffen hat, der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbekannt geblieben. Mit einem Insolvenzplan (dem Sanierungskonzept) in Eigenverwaltung bestehen hervorragende autonome Sanierungsmöglichkeiten. Diese werden durch den neu geschaffenen Schutzschirm nochmals deutlich verbessert. Die Insolvenz ist damit für den Unternehmer in ihrem Ablauf planbar.
So kurios es sich für einen Außenstehenden anhören mag: Die Insolvenzordnung bietet – richtig angewandt - den Freiraum, den der Unternehmer für eine erfolgreiche Sanierung benötigt, ohne Gefahr laufen zu müssen, durch die Insolvenz entmündigt oder enteignet zu werden.
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