Effektive Umsetzung des Sanierungskonzeptes:
Der Insolvenzplan
Das Insolvenzplanverfahren stellt das Kernelement zur Umsetzung des Sanierungskonzepts dar. Der Insolvenzplan dient der Sanierung und damit dem Erhalt des Unternehmens im Rahmen eines gesetzlich vorgesehenen Verfahrens; es ist das Sanierungskonzept, das auf die Sanierungssonderechte der InsO zurückgreift und mit den Mitteln der InsO umgesetzt wird.
Juristisch gesehen handelt es sich um einen Sanierungsvertrag – ähnlich einem Zwangsvergleich - zwischen dem Unternehmen und seinen Gläubigern. Die Neugestaltung des Unternehmens wird zwischen den Beteiligten abgestimmt und anschließend im Insolvenzplan festgeschrieben. Möglich sind Eingriffe auf jeglichen leistungs- und finanzwirtschaftlichen Ebenen. Prämisse hierbei ist lediglich, dass kein Gläubiger schlechter gestellt wird, als in der (insolvenzrechtlichen) Regelabwicklung.
Der Insolvenzplan gliedert sich in einen darstellenden und in einen gestaltenden Teil. Im darstellenden Teil wird die Besserstellung der Gläubiger durch den Insolvenzplan anhand einer Vergleichsrechnung aufgezeigt. Im gestaltenden Teil werden die Gläubiger in Gruppen eingeteilt und die jeweiligen Quoten festgelegt. Dabei können – im Gegensatz zum einstimmigen Konsens im Schutzschirmverfahren – Regelungen gegen den Willen einzelner Gläubiger oder sogar ganzer Gläubigergruppen getroffen werden.
Der Insolvenzplan ist Bestandteil eines eröffneten Insolvenzverfahrens, das sich dann aber nicht planlos nach den Vorschriften der Regelinsolvenz abwickelt, sondern danach, wie es sich der Unternehmer selbst vorstellt.
Das Initiativrecht, d.h. das Recht einen Insolvenzplan zu erstellen und umzusetzen, liegt grundsätzlich bei der Geschäftsleitung des betroffenen Unternehmens. Damit nimmt das insolvente Unternehmen nicht mehr die Rolle eines Zuschauers ein, sondern entscheidet innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen über das eigene Schicksal.
Der Gesetzgeber hat mit den Vorschriften über das Insolvenzplanverfahren nur einen Rechtsrahmen vorgegeben, innerhalb dessen sich das Unternehmen in der Gestaltung frei bewegen kann. Weder der Insolvenzverwalter noch das Insolvenzgericht können entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis der Sanierung nehmen.
Die entscheidenden Vorteile der Sanierung über das Insolvenzplanverfahren liegen
- in der Nutzung der speziellen Sonderrechte der Insolvenzordnung zur Beendigung oder Anpassung von Vertragsverhältnissen,
- in dem zwangsweise herbeigeführten Kapitalschnitt auf der Passivseite,
- in der Nutzung des Sondereffekte zur Schaffung von Liquidität,
- in der Durchsetzung des Sanierungskonzeptes auch gegen den erklärten Willen einiger Gläubiger,
- in der Kürze des Verfahrens.