Sachwalter: Ihr Sanierungspartner

Der große Vorteil eines Schutzschirmverfahrens besteht unter anderem auch darin, sich den gerichtlich zu bestellenden (vorläufigen) Sachwalter selbst wählen zu können.

Der Gesetzgeber hat diese Neuregelung eingeführt, da die Praxis gezeigt hat, dass häufig Sachwalter bestellt wurden, welche für dieses spezielle Verfahren z.B. aufgrund fehlender Branchen- oder Sanierungskenntnisse nicht geeignet waren. Vielen bei den Insolvenzgerichten gelisteten Verwaltern fehlt schlicht und ergreifend die Sanierungskompetenz. Dies mag auch ein Grund für den geringen Anteil an (eigenverwalteten) Insolvenzplanverfahren sein, da der Verkauf der Assets an Dritte oder die Zerschlagung des Unternehmens einen geringeren Arbeitsaufwand bei geringerem wirtschaftlichen Risiko bedeuten.

Deshalb kommt gerade beim Schutzschirmfahren der Auswahl des (vorläufigen) Sachwalters eine große Bedeutung zu.

Wir besitzen die gesetzlich geforderte fachliche und persönliche Eignung, um Sie als (vorläufiger) Sachwalter im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens oder anschließenden eigenverwalteten Insolvenzverfahrens bei der Umsetzung Ihres Sanierungskonzeptes zu unterstützen.

Neben dem insolvenzrechtlichen Know-how haben wir nachweisbare Sanierungskompetenz vom Einzelunternehmer bis hin zum mittelständischen Konzern.